Einkaufsgeschäftsbedingungen (EGB) für Roh- und Fertigmaterial
Stand 02.2020
1. Fertigware - Regenerat (Mahlgut, Granulat)
eine sortenreine Materialtrennung vor der Verarbeitung zu Regenerat muss gewährleistet sein!
Regenerat muss den vereinbarten Qualitäten entsprechen und trocken sein!
die Regenerat – Chargen müssen absolut sauber sein, d.h. keinerlei artfremde Beimengungen anderer Kunststoffarten.
es dürfen keinerlei Fremdmaterialien (wie z.B. Papier, Metall, Aufkleberreste, Holz, sonstige Verschmutzungen) enthalten sein
die Regenerate müssen frei sein von Lacken, Staub, Schmutz, Ölen und Fetten
eine eindeutige Kennzeichnung auf neutraler Verpackung ist verpflichtend!
maximales Ladegewicht je Gebinde (Big Bag, Oktabin) 1.200 kg, auf unbeschädigten Paletten!
es dürfen nur neue, unversehrte Big Bag eingesetzt werden!
Für inländische Lieferanten: Mahlgut/Granulat ist ein Produkt, daher ist die Mehrwertsteuer zu verrechnen!
2. Rohware (Produktionsabfall)
Übernommen werden nur vereinbarte Fraktionen!
sortenrein getrennt (wenn nichts anderes vereinbart ist) in eindeutig gekennzeichneten Gebinden (Kunststoff-, Gitterboxen, Oktabin, Palettenkarton), auf unbeschädigten Paletten; in Big Bag nur nach Rücksprache!
flammgeschütztes, lackiertes, geschäumtes Material nur wenn ausdrücklich vereinbart, unvermischt!
frei von Fremdmaterialien, wie z.B. Papier, Karton, Metall, Aufkleber, Holz, Sytropor, Steine, Schaumstoff
trocken, staubfrei, keine Verschmutzungen, öl- und fettfrei
Für inländische Lieferanten: Abfall unterliegt der SchrottVO, daher keine Mehrwertsteuer verrechnen, mit entsprechendem Vermerk auf der Rechnung!
ÖNORM – SN für Produktionsabfall (Kunststoff, Verbundstoff): 57129
3. Gebrauchte Kunststoffabfälle (Mülltonnen, Kunststoffboxen, Hohlkörper)
Sauber, frei von groben Verschmutzungen, keine Restinhalte!
Müllbehälter ohne Räder, gestapelt, nicht zerdrückt
keine Kontamination mit Säuren, Lacken, sonstigen schädlichen Inhalten
Transportboxen ohne Einlagen (z.B. PU-Schaum)
ÖNORM – SN für Postconsumer – Abfall: 57129
4. Beladung bei Abholung durch RDG oder Transporteur
am vereinbarten Abholtag muss Material fertig bereit stehen für eine vorrangige Beladung des LKW
Transportfähigkeit muss gewährleistet sein
tauschfähiges Leergebinde auf Lieferschein oder Frachtbrief vermerken
nach Verladung unverzüglich Lieferschein mit Ladeliste an RDG mailen
5. Weiterverrechnung der Kosten bei Abweichung von der Norm
Entsorgungskosten, derzeit EUR 0,26/kg, wenn Material nicht verarbeitet werden kann
Angefallene Sortier- und anteilige Frachtkosten
gegebenenfalls Analysekosten
6. Maßnahmen bei Abweichung von der Bestellung
LKW- Entladung wird gestoppt und der Lieferant kontaktiert
bei groben Abweichungen oder Nichteinigung Zurückweisung